Neben dem physischen Transport von Möbeln und unzähligen Bananenkartons und anderen Kisten muss auch eine Vielzahl an administrativen Aufgaben erledigt werden. Insbesondere die Behördengänge spielen dabei eine zentrale Rolle. Wer nach dem Umzug nichts vergisst, erspart sich unangenehme Überraschungen und sorgt dafür, dass alle notwendigen Änderungen offiziell anerkannt werden. Hier sind die wichtigsten Behördengänge, an die Sie nach einem Umzug denken sollten.
1. Behördengang Nummer 1 – Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Der wichtigste Behördengang nach einem Umzug ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. In Deutschland besteht gesetzliche Meldepflicht, das heißt, Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich beim zuständigen Meldeamt der neuen Stadt oder Gemeinde.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweise oder Reisepässe aller im Haushalt lebenden Personen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Meldeformular
- Wohnungsgeberbescheinigung, auch Vermieterbescheinigung genannt (dieser Nachweis belegt, dass Sie in der neuen Wohnung wohnen)
2. Behördengang Nummer 2 – Ummeldung des Fahrzeugs
Falls Sie ein Fahrzeug besitzen, ist es notwendig, dieses ebenfalls auf Ihre neue Adresse umzumelden. Dies kann entweder online oder direkt bei der Zulassungsstelle erfolgen. Sie müssen dabei den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sowie einen Nachweis über den neuen Wohnsitz vorlegen. Dieser Behördengang erspart Ihnen viele unaangenehme Briefe.
Benötigte Unterlagen:
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung der Versicherung
- ggf. Kennzeichen (falls diese geändert werden müssen)
3. Behördengang Nummer 3 – Änderung der Adresse bei Banken und Versicherungen
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre neue Adresse auch bei Ihrer Bank, Ihrer Versicherung und anderen relevanten Dienstleistern aktualisieren. Dies gilt sowohl für Konten, Kreditkarten und Verträge, die Sie bei Banken abgeschlossen haben, als auch für Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder Kfz-Versicherung. Viele Unternehmen bieten die Möglichkeit, die Adresse bequem online zu ändern.
Benötigte Unterlagen:
- Eine Kopie der Meldebestätigung (in einigen Fällen)
- Personalausweis oder Reisepass zur Verifizierung der Identität
4. Behördengang Nummer 4 – Postnachsendeauftrag
Damit Sie keine wichtigen Postsendungen verpassen, sollten Sie einen Postnachsendeauftrag bei der Deutschen Post einrichten. Damit wird Ihre Post für einen bestimmten Zeitraum an die neue Adresse weitergeleitet. So stellen Sie sicher, dass keine Briefe oder Pakete verloren gehen, die Sie möglicherweise nach dem Umzug noch erwarten.
Benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument zur Identifikation
- Alte und neue Adresse
- Start- und Enddatum der Nachsendung
5. Behördengang Nummer 5 – Anmeldung bei der GEZ (Rundfunkbeitrag)
Auch der Rundfunkbeitrag (früher GEZ-Gebühr) muss nach dem Umzug angepasst werden. Es ist notwendig, die Änderung Ihrer Adresse der zuständigen Stelle mitzuteilen, damit der Beitrag weiterhin korrekt abgerechnet wird.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- Informationen zu Ihrem bisherigen Rundfunkbeitrag
6. Ummeldung von Wahlen und sonstigen Behördengänge
Vergessen Sie nicht, auch Ihre Wahlbenachrichtigung und andere behördliche Adressdaten zu aktualisieren. Dies ist besonders wichtig, falls Sie in einer anderen Region oder einem anderen Wahlbezirk leben, um weiterhin an Wahlen und anderen politischen Prozessen teilzunehmen. Hiermit haben Sie die wichtigsten Behördengänge erledigt.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis
- Meldebestätigung