Ablösesumme


Die Ablösesumme bezeichnet den Betrag, den ein Mieter oder Verkäufer für die Übernahme von Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder anderen Ausstattungselementen von einem Nachmieter oder Käufer verlangt. Dies kann im Rahmen eines Umzugs relevant werden, wenn der alte Mieter seine Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände nicht mitnehmen möchte oder kann und diese stattdessen an den neuen Mieter veräußern möchte.

Faire Ablösesummen sind üblich

Die Ablösesumme dient dazu, den Wert der Möbel oder der Ausstattung, die dem Nachmieter überlassen werden, festzulegen. Dies spart nicht nur dem abgebenden Mieter die Kosten und den Aufwand für den Verkauf oder die Entsorgung der Möbel, sondern ermöglicht dem neuen Mieter eine bequeme und oft kostengünstigere Möglichkeit, die Wohnung möbliert zu übernehmen oder besonders schöne Stücke günstig zu „schiessen“, die sonst nur unter hohem Aufwand, etwa mit einem Außenaufzug, in die Wohnung kommen könnten.

Ablösesumme im Vorfeld klar kommunizieren

Wichtig ist, dass die Ablösesumme im Vorfeld zwischen beiden Parteien verhandelt und klar definiert wird. In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die besagen, dass für eine Ablösesumme keine überhöhten Forderungen gestellt werden dürfen. Sie muss in einem fairen Rahmen liegen und transparent per Quittung dokumentiert werden. Im Netz gibt es kostenlose Ablöseverträge.