Umzugskostenpauschale

Die Umzugskostenpauschale ist eine steuerliche Pauschale, die Arbeitnehmer in Deutschland in ihrer Steuererklärung geltend machen können, wenn ihr Umzug beruflich bedingt ist. Sie soll den bürokratischen Aufwand verringern, da man nicht jede einzelne Quittung sammeln muss. Stattdessen erkennt das Finanzamt einen festgelegten Betrag an, der jährlich angepasst wird.

Typische Gründe für einen beruflich veranlassten Umzug sind ein Arbeitsplatzwechsel, eine Versetzung oder die Verkürzung des Arbeitswegs um mindestens eine Stunde täglich. Auch Beamte und Soldaten können die Umzugskostenpauschale nutzen.

Welche Kosten deckt die Umzugskostenpauschale ab?

Die Pauschale gilt für viele kleinere Kosten, die bei einem Umzug entstehen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung
  • Gebühren für Anmeldungen (Kfz, Personalausweis)
  • Kosten für den neuen Telefon- und Internetanschluss
  • Trinkgelder für Umzugshelfer

Größere Ausgaben wie Speditionskosten, Maklergebühren oder doppelte Mietzahlungen können zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden – allerdings nur mit Belegen.

Höhe der Umzugskostenpauschale

Die Beträge ändern sich regelmäßig. Stand 2025 liegt die Umzugskostenpauschale für Ledige bei rund 880 Euro und für Verheiratete bei ca. 1.740 Euro. Für jedes Kind oder jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Pauschale zusätzlich.

Wann lohnt sich die Umzugskostenpauschale?

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, sollte die Umzugskostenpauschale unbedingt bei der Steuererklärung angeben. Sie spart Zeit, da keine Belege gesammelt werden müssen, und reduziert gleichzeitig die Steuerlast. Privat veranlasste Umzüge sind von der Pauschale jedoch ausgeschlossen.

Ein Tipp: Auch wenn die Pauschale vieles abdeckt, lohnt es sich, Belege für größere Ausgaben aufzubewahren. So können neben der Pauschale noch zusätzliche Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

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