Der Amtumzug – Direktabrechnung mit dem Jobcenter
Oft erreichen uns Anfragen von Kunden, ob das Jobcenter die Kosten für einen Umzug übernimmt, sprich, ob umziehen mit Bürgergeld möglich ist. In der Tat gibt es die Möglichkeit, den Umzug im Rahmen von Bürgergeld zu organisieren und umzusetzen. Der Umzug muss dabei als solcher beim Jobcenter oder auch beim Arbeitsamt beantragt und angemeldet werden. Wie dies funktioniert, erfahren Sie direkt bei der ARGE oder dem Sozialamt.
Gründe den Umzug durch das Jobcenter bezahlt zu bekommen
Sind Sie arbeitslos und haben kein Geld? Dann sollten Sie die erforderlichen Anträge ausfüllen und per Post einreichen. Sie finden alle Anträge online. In der Regel erhalten Sie spätestens innerhalb von 14 Tagen einen Brief Ihrer ARGE. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Kostenübernahme möglich sein kann, jedoch wird jeder Fall immer individuell geprüft. Entscheidend ist dabei, ob Sie einen triftigen Grund haben umzuziehen.
Gute Gründe sind:
- Die neue Wohnung wäre günstiger
- Sie haben eine Arbeitsstelle gefunden, aber der Weg zwischen der jetzigen Wohnung und der Arbeit beträgt mehr als 2,5 h Anfahrtszeit
- Sie bekommen Familienzuwachs und der Platz reicht nicht mehr aus
- Baumängel, Schimmel in der jetzigen Wohnung
Umziehen mit Bürgergeld kostenlos?
Sollten die Kosten übernommen werden, ist der Umzug für Sie besonders günstig – meistens sogar kostenlos. Dies kann entweder in Form einer kompletten Kostenübernahme oder als Darlehen geschehen. Das Jobcenter genehmigt häufig Umzüge. Welche Optionen gibt es? Umziehen mit Bürgergeld Empfängern, genehmigt durch das Arbeitsamt, Jobcenter und per Direktabrechnung? Die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt als Bewilligungsbescheid ist das Ergebnis Ihrer vorherigen Bemühungen und kann mit Umzugsunternehmen bundesweit abgewickelt werden. Sie müssen nur die Anträge stellen und dürfen sich nicht abwimmeln lassen. Die UBL GmbH, als Partner für Umzüge in Wuppertal, Bergisches Land und ganz Deutschland, ist Ihr Partner auch bei Bürgergeld Umzügen.
Gerne teilen wir mit Ihnen unsere Erfahrungen und informieren Sie zu den Möglichkeiten einer Kostenübernahme. Auch die Abrechnung der anfallenden Kosten ist kein Problem, denn die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Behörde, wie dem Arbeitsamt oder durch ALG 2 beim zuständigen Jobcenter oder dem Sozialamt. Sie müssen keine Vorkasse leisten oder eine Teilzahlung bei uns tätigen. So können Sie sich zurücklehnen und ganz bequem für Sie machen lassen.
Bürgergeld Umzug – Amt zahlt?
Unser Umzugsunternehmen in Wuppertal berät Sie gerne, wir haben schon mehrere Umzüge für ALG 2 Empfänger durchgeführt. Übernimmt die ARGE die Kosten für meinen Umzug? Ist ein Bürgergeld Umzug kompliziert? Ob und in welcher Höhe das Amt sich an den Kosten für den Umzug beteiligt, hängt von der jeweiligen Situation und Vorgehensweise ab. Wichtig ist, dass Sie eine Mitteilungspflicht haben und vor der Wohnungssuche die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme geprüft werden. Sie müssen Ihren Umzug auf jeden Fall bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem zuständigen Arbeitsamt beziehungsweise der zuständigen ARGE in Ihrem Landkreis melden. Wenn Sie dies nicht tun, kann dies zu Sanktionen führen, und erhöhte Kosten für die neue Wohnung werden häufig nicht übernommen. Betriebsabrechnungen und Kautionen werden vom Arbeitsamt in der Regel nicht mehr gedeckt.
Ein gutes Argument ist immer eine billigere Wohnung mit geringeren Betriebskosten. Oder auch, dass Sie in dem neuen Ort einfacher Arbeit finden können. Zum Beispiel, wenn Sie keinen Führerschein haben, aber eine Zusage auf einen fußläufig entfernten Job haben. Sie sehen, umziehen mit Bürgergeld kann mit der richtigen Argumentation sehr einfach ein. Mit dieser Argumentation kann die ARGE Ihr Gesuch gar nicht ablehnen, weil die Jobcenter und Ämter generell Kosten einsparen sollen.
Umziehen mit Bürgergeld – auch bei zusätzlichen Kosten besteht Hoffnung
Das Amt übernimmt jedoch nicht alle anfallenden Kosten für einen Bürgergeld Umzug in Wuppertal und Umgebung durch eine Umzugsfirma. Kosten für die Renovierung ihrer alten oder neuen Wohnung oder den Abbau von Möbeln werden in den meisten Fällen nicht übernommen. Dies hängt jedoch von Ihrer persönlichen Lebenslage ab. Auch Umzugs- und Verpackungsmaterialien oder eine Entrümpelung sind nicht in der Kostenübernahme enthalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass es unmöglich ist, diese Kosten erstattet zu bekommen. Wenn Sie körperlich nicht dazu in der Lage sind gewisse Arbeiten selbst durchzuführen, können Sie auch hier die Übernahme beantragen!